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Entscheidung 9 Ob 61/14g×

Entscheidung 9 Ob 61/14g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0011225 Rechtssatz 18.04.1978Zivilrecht
Wenn auf Unterfertigung eines Vertragsentwurfes geklagt wird, der die angeblich mündlich vereinbarten Rechte und Pflichten der Vertragspartner kumulierend beinhaltet, und sich einzelne unwesentliche Bestandteile als nicht der Vereinbarung entsprechend erwei …
RS0018034 Rechtssatz 13.11.1957Zivilrecht
Ein Vorvertrag muss so bestimmt sein, dass er jederzeit als Hauptvertrag verbindlich wäre, das heißt, er muss alle wesentlichen Vertragsbestimmungen des Hautvertrages schon enthalten.
RS0018784 Rechtssatz 22.09.1964Zivilrecht
Das Gesetz verlangt, dass die Zeit der Abschließung des Hauptvertrages bestimmt sei, es spricht aber weder davon, dass die Zeit für die Vertragsabschließung kalendermäßig, noch dass sie ausdrücklich bestimmt werden müsse. Es genügt, wenn der Zeitraum, inner …
RS0019096 Rechtssatz 25.06.1976Zivilrecht
Der Vorvertrag muss so bestimmt sein, dass er auch als Hauptvertrag verbindlich wäre.
RS0019140 Rechtssatz 31.10.1968Zivilrecht
Der Vorvertrag stellt einen - mindestens einen Teil bindenden - Schuldvertrag dar, dessen Wesen dadurch gekennzeichnet ist, dass sich die versprochene Leistung auf die Abschließung eines Hauptvertrages bezieht. Vom Vorvertrag zu unterscheiden ist die Option …
RS0019160 Rechtssatz 11.12.1975Zivilrecht
Vorvertrag ist die Verabredung, künftig einen Vertrag mit bestimmten Zeitpunkt schließen zu wollen.
RS0019167 Rechtssatz 11.12.1975Zivilrecht
Für die Bestimmtheit des für den Abschluß des Hauptvertrages maßgeblichen Zeitpunktes genügt die Bezugnahme auf ein bestimmtes Ereignis.
RS0037563 Rechtssatz 02.06.1966Zivilrecht
Ist das Begehren auf Unterfertigung eines bestimmten Vertrages gerichtet, so kann das Urteil nur entweder im Sinne des Klagebegehrens oder - falls ein anderer Vertragsinhalt erwiesen wird und die klagende Partei diesem Umstande nicht durch eine rechtzeitige …
RS0043240 Rechtssatz 09.07.1974Zivilrecht
In der Übernahme der Feststellungen des Erstgerichtes durch das Berufungsgericht kann schon begrifflich eine Aktenwidrigkeit nicht liegen.
RS0065264 Rechtssatz 21.04.1982Zivilrecht
Der weite Unternehmerbegriff des § 1 KSchG bringt es mit sich, dass nicht immer leicht feststellbar ist, ob jemand Unternehmer ist oder nicht; derjenige, der den Schutz des Konsumentenschutzgesetzes für sich in Anspruch nehmen will, muss daher behaupten und …