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Entscheidung 9 Ob 67/23b×

Entscheidung 9 Ob 67/23b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0014814 Rechtssatz 27.04.1976Zivilrecht
Die Regeln über Gewährleistung einerseits und über Irreführung bzw. Irrtum andererseits bestehen nebeneinander.
RS0016226 Rechtssatz 07.09.1978Zivilrecht
Ein "gemeinsamer Irrtum" setzt voraus, dass beide Parteien demselben Irrtum unterliegen.
RS0016230 Rechtssatz 01.07.1953Zivilrecht
Gemeinsamer Irrtum.
RS0016253 Rechtssatz 02.10.1957Zivilrecht
Gemäß §§ 877, 1487 ABGB muss das Anfechtungsrecht seitens des Irrenden gerichtlich geltend gemacht werden, doch kann dies auch in der Form geschehen, dass der Irrende unter der Behauptung der Ungültigkeit des Geschäftes auf Rückstellung der von ihm bewirkte …
RS0016255 Rechtssatz 08.10.1975Zivilrecht
Es ist möglich, einen Anspruch sowohl aus Gewährleistung abzuleiten als auch auf Irrtum zu stützen.
RS0016256 Rechtssatz 30.04.1975Zivilrecht
Hat die geleistete Sache einen Mangel und bestand dieser schon zur Zeit des Vertragsabschlusses, so sind, wenn ein Eigenschaftsirrtum vorliegt, unter Umständen auch die Voraussetzungen für eine Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums gegeben. Da beide Möglic …
RS0018636 Rechtssatz 17.11.1981Zivilrecht
Die Pflicht zur Gewährleistung resultiert aus der Nichterfüllung oder der nicht vollständigen Erfüllung der vertraglichen Verbindlichkeiten; die Behebung solcher Erfüllungsmängel - sei es durch Wandlung, durch Verbesserung oder durch Preisminderung - soll d …
RS0018759 Rechtssatz 01.12.1983Zivilrecht
Begehrt der Besteller Preisminderung, ist er nicht zur Verweigerung seiner Gegenleistung, sondern bloß zur Kompensation der Preisminderung berechtigt (Wahle im Klang - Kommentar 2. Auflage IV/2 88).
RS0098986 Rechtssatz 29.01.1958Zivilrecht
Der Beklagte, der Irreführung geltend machen will, muss der Klage die Einwendung entgegensetzen, dass er den Vertrag wegen Irrtums anfechte. Mangels einer solchen Erklärung seitens des Irregeführten kann die Nichtigkeit des Geschäftes nicht wahrgenommen wer …
RS0134856 Rechtssatz 26.06.2024Zivilrecht
Hat der gewährleistungsberechtigte Käufer von seinem Wahlrecht nach § 932 Abs 4 ABGB Gebrauch gemacht und fordert er vom Verkäufer Preisminderung, kann der Verkäufer diesem Anspruch nicht die Einrede des gemeinsamen Irrtums entgegenhalten.