Rechtssatz RS0134856
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0134856
Entscheidungsdatum
26.06.2024
Rechtssatz
Hat der gewährleistungsberechtigte Käufer von seinem Wahlrecht nach § 932 Abs 4 ABGB Gebrauch gemacht und fordert er vom Verkäufer Preisminderung, kann der Verkäufer diesem Anspruch nicht die Einrede des gemeinsamen Irrtums entgegenhalten.Hat der gewährleistungsberechtigte Käufer von seinem Wahlrecht nach Paragraph 932, Absatz 4, ABGB Gebrauch gemacht und fordert er vom Verkäufer Preisminderung, kann der Verkäufer diesem Anspruch nicht die Einrede des gemeinsamen Irrtums entgegenhalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134856
Zuletzt aktualisiert am
27.01.2025
Dokumentnummer
JJR_20240626_OGH0002_0090OB00067_23B0000_000