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Entscheidung 9 Ob 70/17k×

Entscheidung 9 Ob 70/17k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0011230 Rechtssatz 27.01.1960Zivilrecht
Es genügt, wenn das auf Zuhaltung eines Kaufvertrages über eine Liegenschaft gerichtliche Klagebegehren auf Einwilligung in genau angeführte, bestimmte bücherliche Eintragung abgestellt ist. Es muss nicht auf Errichtung und Unterfertigung eines schriftliche …
RS0011337 Rechtssatz 26.01.1988Zivilrecht
Der Verkäufer, der sich weigert, um die Beglaubigung seiner Unterschrift auf dem Kaufvertrag beim Notar oder bei Gericht anzusuchen, kann ebenso wie in dem Fall, dass er sich zur Errichtung einer verbücherungsfähigen Urkunde nicht bereit findet, auf Einwill …
RS0013973 Rechtssatz 13.05.1971Zivilrecht
Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages genügt grundsätzlich die Einigung über Kaufpreis und Kaufgegenstand. Dass Nebenpunkte nicht besprochen wurden, steht der Annahme des Zustandekommens eines Kaufvertrages nicht entgegen. Die fehlenden Punkte sind vielmeh …
RS0019927 Rechtssatz 27.05.1964Zivilrecht
§ 1 LiegTeilG schließt nicht aus, daß schon vor der Herstellung eines Teilungsplanes wirksame Verträge über Eigentumsübertragungen an Teilen von Parzellen geschlossen werden.
RS0019951 Rechtssatz 15.03.1962Zivilrecht
Auch beim Liegenschaftskauf ist der Kaufvertrag grundsätzlich schon dann perfekt, also für beide Vertragsteile voll verbindlich, wenn sie sich - gegebenenfalls auch bloß mündlich - über den Kaufgegenstand und Kaufpreis geeinigt haben; dem steht auch das Feh …
RS0020143 Rechtssatz 21.02.1973Zivilrecht
Obwohl § 1054 ABGB für das Kaufobjekt keine Bestimmtheitsanforderungen (wie für den Preis) enthält, fordert die Lehre dessen Bestimmtheit oder doch zumindest Bestimmbarkeit (Ehrenzweig System 2. Auflage II/1, 12, Mayer - Maly in Klang 2. Auflage IV/2 233). …
RS0038607 Rechtssatz 06.06.1973Zivilrecht
Für das Zustandekommen eines Vertrages ist die Einigung der Vertragsteile über den Vertragsinhalt und die ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung des Abschlusswillens erforderlich. Eine Einigung der Parteien über den Vertragsinhalt ist erst anzunehmen …
RS0117019 Rechtssatz 12.11.2002Zivilrecht
Der Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit kann nicht als Ersatz für eine im Revisionsverfahren generell unzulässige Beweisrüge herangezogen werden.