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Entscheidung 9 Ob 75/10k×

Entscheidung 9 Ob 75/10k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0010444 Rechtssatz 18.10.1961Zivilrecht
Der Begriff der Treuhand ist im österreichischen Recht nicht geregelt, sein Inhalt wird allgemein von der Lehre bestimmt und richtet sich im Einzelnen nach den Parteienvereinbarungen. Diesen muss entnommen werden, welche Einschränkungen das Eigentum des Tre …
RS0010482 Rechtssatz 29.02.1972Zivilrecht
Der Treuhänder ist nach außen hin unbeschränkt Verfügungsberechtigter, jedoch im Innenverhältnis dem Treugeber obligatorisch verpflichtet, das ihm übertragene Rechte im Interesse des Treugebers auszuüben, also von seiner äußeren Rechtsstellung als voll Verf …
RS0010488 Rechtssatz 25.02.1971Zivilrecht
Wesen der fiduziarischen Treuhand. Im Innenverhältnis sind hier §§ 1002 ff ABGB von Bedeutung, aber nur in einem gewissen, durch die Besonderheit des Rechtsinstitutes der Treuhand bedingten Umfang.
RS0014859 Rechtssatz 22.12.1965Zivilrecht
Die Vereinbarung der Unwiderruflichkeit einer Vollmacht ist nur dann nicht sittenwidrig, wenn sie zeitlich befristet ist und einem besonderen, im Kausalgeschäft wurzelnden Zweck dient.- Für Sittenwidrigkeit eines Geschäftes spricht es, wenn dem Eigentümer B …
RS0016585 Rechtssatz 08.05.1985Zivilrecht
Eine Sittenwidrigkeit der Allgemeinen Vertragsbedingungen von Monopolunternehmungen kann sich insbes. daraus ergeben, dass sie Leistungen nur unter "drückenden Bedingungen" anbieten, die zu einer auffallenden Inäquivalenz der beiderseitigen Rechtsposition f …
RS0018777 Rechtssatz 19.12.1974Zivilrecht
Für die rechtliche Qualifikation eines Vertrages, der Elemente verschiedener Vertragstypen aufweist, kommt es darauf an, welche Elemente überwiegen. Die Prüfung dieser Frage ist auf den vereinbarten Schuldinhalt des Vertrages abzustellen und nicht etwa nur …
RS0019776 Rechtssatz 08.04.1986Zivilrecht
§ 1020 Satz 1 ABGB, wonach es dem Machtgeber frei steht, die Vollmacht nach Belieben zu widerrufen, ist dispositiv.
RS0019779 Rechtssatz 01.09.1954Zivilrecht
Die vereinbarte Unwiderruflichkeit einer Vollmacht wird dann gültig und beachtlich sein, wenn die Geschäftsbesorgung einen über das zu besorgende Geschäft hinausgehenden Zweck erreichen soll. Dazu gehört der Fall, dass dem Machthaber auf bestimmte Zeit oder …
RS0019841 Rechtssatz 30.03.1967Zivilrecht
Der Widerruf der Vollmacht trotz Vereinbarung der Unkündbarkeit auf gewisse Zeit ist aus wichtigen Gründen zulässig. Haben mehrere Miteigentümer durch Einzelbevollmächtigung die Verwaltung ihrer Anteile einem Verwalter übertragen, so bedarf es zum Widerruf …
RS0035470 Rechtssatz 26.11.1958Zivilrecht
Geht eine Forderung des Erblassers auf mehrere Miterben über, so sind diese nach der Einantwortung als Streitgenossen nach § 11 Z 1 zweiter Fall ZPO anzusehen.
RS0110808 Rechtssatz 24.09.1998Zivilrecht
Aus den von der Rechtsprechung zum Kontrahierungszwang entwickelten Grundsätzen ist abzuleiten, dass es dem Monopolisten ganz allgemein verwehrt ist, seine faktische Übermacht in unsachlicher Weise auszuüben (hier: Verweigerung der Teilnahme als Eishockeysp …
RS0114187 Rechtssatz 29.08.2000Zivilrecht
§ 15 KSchG gilt für Verträge über wiederkehrende Leistungen von beweglichen körperlichen Sachen, Energie oder wiederholte Werkleistungen eines Unternehmers (Wartungsverträge, Serviceverträge, Entsorgungsverträge), wenn der Verbraucher zu wiederholten Geldza …
RS0121007 Rechtssatz 30.05.2006Zivilrecht
Nach § 6 Abs 1 Z 1 KSchG sind für den Verbraucher Vertragsbestimmungen iSd § 879 ABGB jedenfalls nicht verbindlich, nach denen er während einer unangemessen langen Frist an den Vertrag gebunden ist. Diese Norm bietet daher auch für Dauerschuldverhältnisse e …
RS0126614 Rechtssatz 28.02.2011Zivilrecht
Unter § 15 KSchG fallen nicht Verträge, bei denen sich der Verbraucher zu einer einmaligen Geldgesamtleistung verpflichtet.
RS0126615 Rechtssatz 28.02.2011Zivilrecht
In einem noch vom Erblasser abgeschlossenen Dauergrabpflegevertrag für seine Grabstätte kann das Recht zur ordentlichen Kündigung mit bindender Wirkung für seine Erben eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.