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Entscheidung 9 ObA 120/19s×

Entscheidung 9 ObA 120/19s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0008993 Rechtssatz 27.02.1990Zivilrecht
§ 16 ABGB ist nicht bloß Programmsatz, sondern Zentralnorm unserer Rechtsordnung, mit normativem subjektive Rechte gewährenden Inhalt. Sie anerkennt die Persönlichkeit als Grundwert. In seinem Kernbereich schützt § 16 ABGB die Menschenwürde.
RS0116695 Rechtssatz 13.06.2002Zivilrecht
Der Konflikt zwischen widerstreitenden Persönlichkeitsrechten stellt sich aus der Warte der Grundrechte betrachtet regelmäßig auch als Grundrechtskonflikt mit Drittwirkungseffekten dar. In solchen Fällen geht die Rechtsprechung von einer grundrechtlich vera …
RS0121602 Rechtssatz 20.12.2006Zivilrecht
Die Zugangskontrolle des Personals eines Krankenhauses mittels personenbezogener biometrischer Daten (Fingerscanning) berührt die Menschenwürde und bedarf daher gemäß § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG der Zustimmung des Betriebsrates oder Betriebsausschusses.
RS0125721 Rechtssatz 27.01.2010Zivilrecht
Zur Privatsphäre gehören auch private Lebensumstände, die nur einem eingeschränkten Kreis von Personen bekannt und nicht für eine weite Öffentlichkeit bestimmt sind. Entscheidend für den jeweiligen Schutz ist eine Güter- und Interessenabwägung. Diese hat si …
RS0133011 Rechtssatz 22.01.2020Zivilrecht
Mit den ohne Abschluss einer nach § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG erforderlichen Betriebsvereinbarung bzw ohne Zustimmung des Arbeitnehmers nach § 10 AVRAG vom Arbeitgeber durchgeführten GPS-Ortungen des dem Arbeitnehmer auch für die private Nutzung zur Verfügung gest …