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Entscheidung 9 ObA 146/11b×

Entscheidung 9 ObA 146/11b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0051403 Rechtssatz 19.06.1991Zivilrecht
Rufbereitschaft besteht darin, dass der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber lediglich erreichbar sein muss. Hiebei kann der Arbeitnehmer seinen Aufenthaltsort selbst wählen und über die Verwendung solcher Zeiten im wesentlichen frei entscheiden, wogegen er bei …
RS0051632 Rechtssatz 03.06.1986Zivilrecht
Da der Zeitausgleich ähnliche Zwecke wie der Erholungsurlaub verfolgt, können die Grundsätze des Urlaubsrechts über den Urlaubsantritt angewendet werden. Da der Zeitausgleich aber nur ähnliche Zwecke wie der Erholungsurlaub verfolgt, ist der Erholungzweck b …
RS0082949 Rechtssatz 29.08.1995Zivilrecht
Nur dann, wenn eine Frage der Auslegung des EGV (hier - Frage nach der Reichweite des Art 177 EWGV) bereits Gegenstand einer Vorabentscheidung des EuGH war oder die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass die Beantwortung der …
RS0086236 Rechtssatz 27.09.1989Zivilrecht
Die Personalvertretung einer Gemeinde ist Organ der Arbeitnehmerschaft der Gemeinde im Sinne des § 53 Abs 1 ASGG und zur Erhebung einer Klage gemäß § 54 Abs 1 ASGG in Angelegenheiten, die Vertragsbedienstete betreffen, legitimiert.
RS0104364 Rechtssatz 25.06.1996Zivilrecht
Nach Entscheidung und Abgabe des Aktes an die Kanzlei ist die Zurückziehung des Rechtsmittels nicht mehr zulässig.
RS0118330 Rechtssatz 19.12.2003Zivilrecht
Die für die Zurücknahme der Berufung geltenden Grundsätze sind auch für die Zurücknahme von Revisionen anzuwenden.
RS0123074 Rechtssatz 22.10.2007Zivilrecht
Es bleibt grundsätzlich den nationalen Gerichten überlassen, zu beurteilen, ob die richtige Anwendung des EG-Rechts derart offenkundig ist, dass von einer Vorlage abgesehen werden kann. Das Bestehen keines „vernünftigen Zweifels" i.S. „acte clair" ist nicht …
RS0128384 Rechtssatz 22.10.2012Zivilrecht
Art 6 lit b RL 2003/88/EG ist eine besonders wichtige Regel des Sozialrechts der Union, die jedem Arbeitnehmer als ein zum Schutz seiner Sicherheit und seiner Gesundheit bestimmter Mindestanspruch zugute kommen muss und die Mitgliedstaaten verpflichtet, für …