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Entscheidung 9 ObA 35/25z×

Entscheidung 9 ObA 35/25z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0007484 Rechtssatz 31.03.1970Zivilrecht
Der Nichtigkeitsgrund der mangelnden Begründung ist nur dann gegeben, wenn die Entscheidung gar nicht oder so unzureichend begründet ist, dass sie sich nicht überprüfen lässt.
RS0014779 Rechtssatz 02.03.1977Zivilrecht
Der listig Irregeführte kann auch ohne Anfechtung des Vertrages Schadenersatz fordern.
RS0014790 Rechtssatz 07.03.1989Zivilrecht
Für listige Irreführung ist rechtswidrige, vorsätzliche Täuschung erforderlich; grobe Fahrlässigkeit reicht nicht aus. Eine weitere Voraussetzung für die Anfechtung nach § 870 ABGB liegt in dem Erfordernis, dass das Verhalten des Täuschenden und damit der I …
RS0014809 Rechtssatz 09.07.1958Zivilrecht
Arglist ist beim Vergleich bereits dann gegeben, wenn ein Teil über entscheidende Tatsachen Gewissheit hat und dies dem anderen verheimlicht ( 2 Ob 561/77 ).
RS0014817 Rechtssatz 10.07.1963Zivilrecht
Schweigen kann insbesondere dann Arglist beinhalten, wenn der Schweigende eine ihm obliegende Aufklärungspflicht unterlässt.
RS0021449 Rechtssatz 25.01.1989Zivilrecht
Den Arbeitnehmer trifft nicht nur eine Pflicht zur Arbeit, sondern auch eine Treuepflicht (Fremdinteressenwahrungspflicht), die ihn dazu verhält, auf betriebliche Interessen des Arbeitgebers entsprechend Rücksicht zu nehmen. Der Arbeitnehmer hat die betrieb …
RS0027845 Rechtssatz 21.02.1984Zivilrecht
Da eine Rechtspflicht des Arbeitnehmers, noch vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber alle diesem bis dahin unbekannt gebliebenen Entlassungsgründe mitzuteilen, nicht besteht, kann auch das Unterlassen einer Meldung der Konkurrenztätigke …
RS0029341 Rechtssatz 07.02.1978Zivilrecht
Bei Angestellten mit einer größeren Vertrauensstellung ist ein strengerer Maßstab hinsichtlich der Vertrauenswürdigkeit anzulegen als bei Dienstnehmern mit untergeordneten Tätigkeiten (Ärztebesucherin).
RS0029420 Rechtssatz 27.01.1993Zivilrecht
Eine Entlassung wegen Verletzung der dienstlichen Treuepflicht kann aber immer nur dann ausgesprochen werden, wenn der Angestellte durch sein Verhalten erheblich gegen wirtschaftliche Interessen des Dienstgebers verstoßen hat und dadurch die Interessen und …
RS0042133 Rechtssatz 07.12.1949Zivilrecht
Eine Nichtigkeit nach § 477 Abs 1 Z 9 ZPO ist nur dann gegeben, wenn ein Widerspruch im Spruch selbst und ein Mangel der Gründe überhaupt, nicht aber, wenn eine mangelhafte Begründung vorliegt.
RS0042203 Rechtssatz 16.09.1976Zivilrecht
Das Fehlen einer rechtlichen Begründung zu einzelnen Fragen begründet keine Nichtigkeit.