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Entscheidung 9 ObA 5/12v×

Entscheidung 9 ObA 5/12v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0016815 Rechtssatz 19.04.1977Zivilrecht
Bei der Bestimmung der Kriterien für eine (freiwillige) Besserstellung von Dienstnehmern ist der Dienstgeber frei; er darf sie nur nicht im Einzelfall willkürlich und ohne sachlichen Grund zum Nachteil eines einzelnen Dienstnehmers verlassen. Es kommt daher …
RS0016816 Rechtssatz 19.01.1982Zivilrecht
Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes liegt nur vor, wenn bei der Besserstellung der einzelnen Dienstnehmer oder Dienstnehmergruppen Kriterien zugrundegelegt wurden, die auf jenen Dienstnehmer, bei denen die erstrebte Besserstellung unterblieben …
RS0016822 Rechtssatz 18.05.1954Zivilrecht
Gewährt ein Dienstgeber einer gewissen Kategorie von Dienstnehmern, die nicht einem Kollektivvertrag unterliegen, aus Anlass einer allgemeinen Verschiebung im Lohngefüge und Preisgefüge allgemeine gleichmäßige Erhöhungen, so kann es den guten Sitten widersp …
RS0060204 Rechtssatz 22.03.1983Zivilrecht
Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz ist der Arbeitgeber verpflichtet, einzelne Arbeitnehmer nicht willkürlich also ohne sachliche Rechtfertigung, schlechter zu behandeln als die übrigen. (Hier: Frage, ob der Anspruch auf Gewährung eines Überstundenpauschale …
RS0117019 Rechtssatz 12.11.2002Zivilrecht
Der Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit kann nicht als Ersatz für eine im Revisionsverfahren generell unzulässige Beweisrüge herangezogen werden.
RS0123606 Rechtssatz 16.06.2008Zivilrecht
Einen möglichen Diskriminierungstatbestand hat die Klägerin zu behaupten und glaubhaft zu machen.
RS0123960 Rechtssatz 09.07.2008Zivilrecht
Die Glaubhaftmachung von nach dem GlBG verpönten Motiven ist nur dem durch die Herabminderung des Beweismaßes erleichterten Indizienbeweis, nicht aber dem Anscheinsbeweis (prima facie-Beweis) zugänglich.