Rechtssatz RS0000338
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0000338
Entscheidungsdatum
15.01.1976
Rechtssatz
Hat der Versicherer den Schaden des Versicherten nur zum Teil ersetzt und daher nur für einen Teil seiner Ersatzforderung bereits einen rechtskräftigen Exekutionstitel erwirkt, so geht dieser auf den Versicherer als Legalzessionar nur dann über, wenn er nicht vom Versicherten zur Eintreibung seiner restlichen Ersatzforderung benötigt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0000338
Dokumentnummer
JJR_19760115_OGH0002_0070OB00262_7500000_001