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Rechtssatz RS0001046×

Rechtssatz RS0001046

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0001046

Geschäftszahl

3Ob38/90; 1Ob2120/96p

Entscheidungsdatum

26.07.1996

Rechtssatz

Nach Versteigerung der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Sache steht dem Vorbehaltsverkäufer der Exzindierungsanspruch auf den Erlös zu. Es ist ihm überlassen, gegen welchen der aus dem Meistbot zu befriedigenden Gläubiger er den Exzindierungsanspruch erhebt.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 38/90
    Entscheidungstext OGH 11.07.1990 3 Ob 38/90
    Veröff: RdW 1991,11 = JBl 1991,378
  • 1 Ob 2120/96p
    Entscheidungstext OGH 26.07.1996 1 Ob 2120/96p
    Auch; nur: Nach Versteigerung der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Sache steht dem Vorbehaltsverkäufer der Exzindierungsanspruch auf den Erlös zu. (T1); Beisatz: Der Anspruch des Vorbehaltseigentümers auf das Meistbot leitet sich aus seinem Eigentumsrecht ab; mit dessen Geltendmachung wird ein Surrogat eines dinglichen Rechtes und kein Bereicherungsanspruch geltend gemacht. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0001046

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.04.2012

Dokumentnummer

JJR_19900711_OGH0002_0030OB00038_9000000_001