Rechtssatz RS0002719
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0002719
Entscheidungsdatum
27.02.2008
Rechtssatz
Der Vorteil einer Klage auf rückständige Realleistungen und der damit verbundenen Anmerkung besteht nur darin, dass die Eintragung eines Pfandrechtes für einen bestimmten Rückstand möglich ist, der dann aber ein eigenständiger neuer Rang zukommt, oder dass die Zwangsversteigerung beantragt werden kann, wodurch wiederum ein eigenständiger neuer Rang gemäß § 135 EO entsteht, ohne dass dadurch aber der Rang des Bezugsrechtes selbst verbessert und die Sachhaftung hiefür gemäß § 216 Abs 2 EO erweitert werden könnte. Die Frage der Verjährung hat mit diesem Rangproblem nichts zu tun; die Klagsanmerkung kann nur die Folge haben, dass jedermann mit bestehenden und eingeklagten Rückständen zu rechnen hat.Der Vorteil einer Klage auf rückständige Realleistungen und der damit verbundenen Anmerkung besteht nur darin, dass die Eintragung eines Pfandrechtes für einen bestimmten Rückstand möglich ist, der dann aber ein eigenständiger neuer Rang zukommt, oder dass die Zwangsversteigerung beantragt werden kann, wodurch wiederum ein eigenständiger neuer Rang gemäß Paragraph 135, EO entsteht, ohne dass dadurch aber der Rang des Bezugsrechtes selbst verbessert und die Sachhaftung hiefür gemäß Paragraph 216, Absatz 2, EO erweitert werden könnte. Die Frage der Verjährung hat mit diesem Rangproblem nichts zu tun; die Klagsanmerkung kann nur die Folge haben, dass jedermann mit bestehenden und eingeklagten Rückständen zu rechnen hat.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 38/85
Entscheidungstext OGH 27.03.1985 3 Ob 38/85
EvBl 1985/131 S 629 = JBl 1986,731 (krit Hoyer)
- 3 Ob 255/07g
Entscheidungstext OGH 27.02.2008 3 Ob 255/07g
Auch; Bem: Ablehnung der Kritik von Hoyer, JBl 1986, 732 und Lecher in Burgstaller/Deixler-Hübner, § 216 EO Rz 69. (T1); Veröff: SZ 2008/29
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0002719
Zuletzt aktualisiert am
11.11.2011
Dokumentnummer
JJR_19850327_OGH0002_0030OB00038_8500000_002