Rechtssatz RS0003336
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0003336
Geschäftszahl
3Ob466/37; 3Ob19/65; 3Ob145/80; 3Ob4/05t; 3Ob144/07h
Entscheidungsdatum
16.08.2007
Rechtssatz
Voraussetzung der Berechtigung des Erstehers zur Anfechtung des Verteilungsbeschlusses. Von dem nach § 225 EO vorgeschriebenen Erlag des Deckungskapitals kann nur mit Zustimmung aller in Betracht kommenden Berechtigten abgesehen werden. Ein Gläubiger, dem mehrere Ansprüche im gleichen Range zustehen, hat das Recht, volle Befriedigung des einen Anspruches vor den anderen zu begehren. § 218 Abs 1 EO findet darauf keine Anwendung.Voraussetzung der Berechtigung des Erstehers zur Anfechtung des Verteilungsbeschlusses. Von dem nach Paragraph 225, EO vorgeschriebenen Erlag des Deckungskapitals kann nur mit Zustimmung aller in Betracht kommenden Berechtigten abgesehen werden. Ein Gläubiger, dem mehrere Ansprüche im gleichen Range zustehen, hat das Recht, volle Befriedigung des einen Anspruches vor den anderen zu begehren. Paragraph 218, Absatz eins, EO findet darauf keine Anwendung.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 466/37
Entscheidungstext OGH 09.06.1937 3 Ob 466/37
Veröff: SZ 19/195
- 3 Ob 19/65
Entscheidungstext OGH 24.02.1965 3 Ob 19/65
nur: Voraussetzung der Berechtigung des Erstehers zur Anfechtung des Verteilungsbeschlusses. (T1); Beisatz: Rekursrecht des Erstehers gegen den Meistbotsverteilungsbeschluss in allen jenen Punkten, die seine Rechtslage berühren (zum Beispiel Zuweisung eines Deckungskapitals für die Dienstbarkeiten und dessen Höhe). (T2); Veröff: EvBl 1965/292 S 443 = JBl 1966,47
- 3 Ob 145/80
Entscheidungstext OGH 26.11.1980 3 Ob 145/80
nur T1; Veröff: SZ 53/160
- 3 Ob 4/05t
Entscheidungstext OGH 27.04.2005 3 Ob 4/05t
nur T1; Beis wie T2 nur: Rekursrecht des Erstehers gegen den Meistbotsverteilungsbeschluss in allen jenen Punkten, die seine Rechtslage berühren. (T3); Beisatz: Kein Rekursrecht des Erstehers, betreffend Lasten, die er nach dem Versteigerungsedikt ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen hat. (T4)
- 3 Ob 144/07h
Entscheidungstext OGH 16.08.2007 3 Ob 144/07h
Auch; Beis wie T3; Beisatz: Hier: Rekursrecht des Erstehers gegen Entscheidung über die Übernahme der bücherlichen Lasten in Anrechnung des Meistbots unter Bildung von Deckungskapitalien grundsätzlich bejaht. (T5)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0003336
Dokumentnummer
JJR_19370609_OGH0002_0030OB00466_3700000_001