Rechtssatz RS0004192
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0004192
Entscheidungsdatum
29.03.2006
Rechtssatz
§ 9 Abs 2 Satz 2 WEG steht der Exekutionsführung nach den §§ 331 ff EO auf das Vermögensrecht des verpflichteten Ehegatten dann nicht entgegen, wenn dieser bereits einen Anspruch auf Übertragung des Eigentums am halben Mindestanteil des anderen erworben hat.Paragraph 9, Absatz 2, Satz 2 WEG steht der Exekutionsführung nach den Paragraphen 331, ff EO auf das Vermögensrecht des verpflichteten Ehegatten dann nicht entgegen, wenn dieser bereits einen Anspruch auf Übertragung des Eigentums am halben Mindestanteil des anderen erworben hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0004192
Dokumentnummer
JJR_19900516_OGH0002_0030OB00059_9000000_001