Rechtssatz RS0004260
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0004260
Geschäftszahl
Präs912/32; 6Ob709/85
Entscheidungsdatum
28.08.1986
Rechtssatz
Die im zweiten Satze des ersten Absatzes des § 341 EO für konzessionierte Gewerbe mit Befähigungsnachweis vorgesehene Exekutionsbeschränkung gilt nicht für konzessionierte öffentliche Apotheken, die vom Apothekeninhaber allein oder mit höchstens vier Hilfskräften betrieben werden.Die im zweiten Satze des ersten Absatzes des Paragraph 341, EO für konzessionierte Gewerbe mit Befähigungsnachweis vorgesehene Exekutionsbeschränkung gilt nicht für konzessionierte öffentliche Apotheken, die vom Apothekeninhaber allein oder mit höchstens vier Hilfskräften betrieben werden.
Entscheidungstexte
- Präs 912/32
Entscheidungstext OGH 11.03.1933 Präs 912/32
Verstärkter Senat = Judikat 45 (neu) = SZ 15/80
- 6 Ob 709/85
Entscheidungstext OGH 28.08.1986 6 Ob 709/85
Auch
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0004260
Dokumentnummer
JJR_19330311_OGH0002_000PRA00912_3200000_001