Rechtssatz RS0004263
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0004263
Entscheidungsdatum
13.07.1960
Rechtssatz
Wenn aus dem Grunde des § 341 Abs 1 EO die Exekution gegen das Unternehem einzustellen war, hatte sich diese Einstellung auch auf die dem Unternehmen erteilten Konzessionen und Gewerbeberechtigungen zu erstrecken (Vgl DREvBl 1938/274).Wenn aus dem Grunde des Paragraph 341, Absatz eins, EO die Exekution gegen das Unternehem einzustellen war, hatte sich diese Einstellung auch auf die dem Unternehmen erteilten Konzessionen und Gewerbeberechtigungen zu erstrecken (Vgl DREvBl 1938/274).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0004263
Dokumentnummer
JJR_19600713_OGH0002_0030OB00251_6000000_001