Rechtssatz RS0004336
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0004336
Entscheidungsdatum
30.05.1984
Rechtssatz
Für die Exekution in den Inhalt eines Banksafes kommt bei Vorliegen eines typischen Schrankfachvertrages als Vorbereitung der späteren Fahrnisexekution nur eine Exekutionsführung nach §§ 331 ff EO in Frage. Es sind also die Rechte des Verpflichteten gegenüber einer Bank aus einem abgeschlossenen Safevertrag zu pfänden.Für die Exekution in den Inhalt eines Banksafes kommt bei Vorliegen eines typischen Schrankfachvertrages als Vorbereitung der späteren Fahrnisexekution nur eine Exekutionsführung nach Paragraphen 331, ff EO in Frage. Es sind also die Rechte des Verpflichteten gegenüber einer Bank aus einem abgeschlossenen Safevertrag zu pfänden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0004336
Dokumentnummer
JJR_19840530_OGH0002_0030OB00033_8400000_005