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Rechtssatz RS0004894

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0004894

Geschäftszahl

8Ob612/91

Entscheidungsdatum

18.10.1991

Rechtssatz

Beim Doppelverkauf einer Liegenschaft können von den gefährdeten Ersterwerbern Unterlassungsansprüche abgeleitet und zur Abwehr eines drohenden Angriffs gewährt werden, die den Schutz der von den Antragsgegnern voraussichtlich herauszugebenden Liegenschaft und dort befindlicher Fahrnisse der gefährdeten Parteien gegen rechtswidrige Veränderung ihrer Substanz oder gegen Beschädigung durch die als schlechtgläubige Zweiterwerber anzusehenden Antragsgegner bezwecken. Ein Verschulden des Angreifers ist schon deshalb nicht erforderlich, weil mit dem Unterlassungsanspruch nicht Schadenersatz, sondern die Motivierung zu rechtmäßigem Handeln (Unterlassen) erreicht werden soll.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 612/91
    Entscheidungstext OGH 18.10.1991 8 Ob 612/91

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0004894

Dokumentnummer

JJR_19911018_OGH0002_0080OB00612_9100000_001