Rechtssatz RS0005933
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0005933
Entscheidungsdatum
22.04.2026
Rechtssatz
Der Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH, der gemäß § 51 GmbHG die Abänderung des Gesellschaftsvertrages zum Handelsregister anmeldet, kann in dieser Eigenschaft auch im eigenen Namen gegen den Beschluß des Registergerichtes Rekurs erheben. Die hiezu von ihm erteilte Vollmacht muß er daher nicht firmenmäßig zeichnen.Der Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH, der gemäß Paragraph 51, GmbHG die Abänderung des Gesellschaftsvertrages zum Handelsregister anmeldet, kann in dieser Eigenschaft auch im eigenen Namen gegen den Beschluß des Registergerichtes Rekurs erheben. Die hiezu von ihm erteilte Vollmacht muß er daher nicht firmenmäßig zeichnen.
Entscheidungstexte
- 6 Ob 14/78
Entscheidungstext OGH 14.03.1979 6 Ob 14/78
SZ 52/41
- 6 Ob 17/91
Entscheidungstext OGH 12.12.1991 6 Ob 17/91
- 6 Ob 193/97v
Entscheidungstext OGH 17.07.1997 6 Ob 193/97v
Veröff SZ 70/151
- 6 Ob 330/98t
Entscheidungstext OGH 20.05.1999 6 Ob 330/98t
Vgl auch; Beisatz: Keine Einschreitungsbefugnis des Geschäftsführers im eigenen Namen gegen die gerichtliche Bestellung eines Liquidators, denn diese Bestellung greift nicht in die eigene Rechtsposition des Geschäftsführers ein sondern betrifft nur die Rechtssphäre der Gesellschaft. (T1)
- 6 Ob 33/20a
Entscheidungstext OGH 22.10.2020 6 Ob 33/20a
Vgl; Beisatz: Das gilt nicht, wenn der Geschäftsführers nicht die Ab- und Zurückweisung eines Antrags bekämpft, sondern sich gegen eine seiner Ansicht nach zu Unrecht vorgenommene Eintragung wehrt. (T2)
- 6 Ob 77/25d
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 22.04.2026 6 Ob 77/25d
vgl
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0005933
Zuletzt aktualisiert am
15.06.2026
Dokumentnummer
JJR_19790314_OGH0002_0060OB00014_7800000_001