Rechtssatz RS0006575
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0006575
Entscheidungsdatum
09.03.1960
Rechtssatz
Der beschränkt Entmündigte hat ein Beschwerdeinteresse an der Wiederherstellung des erstgerichtlichen Beschlusses, daß eine Ermächtigung zur Prozeßführung gemäß § 2 ZPO nicht erforderlich ist.Der beschränkt Entmündigte hat ein Beschwerdeinteresse an der Wiederherstellung des erstgerichtlichen Beschlusses, daß eine Ermächtigung zur Prozeßführung gemäß Paragraph 2, ZPO nicht erforderlich ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0006575
Dokumentnummer
JJR_19600309_OGH0002_0060OB00072_6000000_001