Rechtssatz RS0006757
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0006757
Geschäftszahl
5Ob292/68; 3Ob653/82
Entscheidungsdatum
06.10.1982
Rechtssatz
Auch im Verfahren außer Streitsachen ist nur in ganz bestimmten Fällen ein Recht des Pflegebefohlenen zum stelbständigen Einschreiten ohne Beistand vor Gericht vorgesehen; im allgemeinen ist er hiezu nicht berechtigt. Kein selbständiges Rekursrecht eines beschränkt Entmündigten gegen einen Grundbuchsbeschluß, mit dem eine Einverleibung auf Grund eines bereits rechtskräftig genehmigten Kaufvertrages bewilligt wurde.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 292/68
Entscheidungstext OGH 16.10.1968 5 Ob 292/68
EvBl 1969/127 S 186 = NZ 1969,137 = NZ 1969,184
- 3 Ob 653/82
Entscheidungstext OGH 06.10.1982 3 Ob 653/82
nur: Auch im Verfahren außer Streitsachen ist nur in ganz bestimmten Fällen ein Recht des Pflegebefohlenen zum stelbständigen Einschreiten ohne Beistand vor Gericht vorgesehen; im allgemeinen ist er hiezu nicht berechtigt. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0006757
Dokumentnummer
JJR_19681016_OGH0002_0050OB00292_6800000_001