Rechtssatz RS0007233
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0007233
Geschäftszahl
3Ob551/56; 3Ob227/02g
Entscheidungsdatum
19.09.2002
Rechtssatz
Auch die Zuteilung der Klägerrolle an Stelle der Beklagtenrolle im Erbrechtsstreit ist als Nachteil anzusehen, der die Berücksichtigung eines verspäteten Rechtsmittels verhindert (vgl. ZBl. 1916 S. 721).Auch die Zuteilung der Klägerrolle an Stelle der Beklagtenrolle im Erbrechtsstreit ist als Nachteil anzusehen, der die Berücksichtigung eines verspäteten Rechtsmittels verhindert vergleiche ZBl. 1916 S. 721).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0007233
Dokumentnummer
JJR_19561121_OGH0002_0030OB00551_5600000_001