Rechtssatz RS0007980
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0007980
Entscheidungsdatum
23.10.1957
Rechtssatz
Die Erbrechtsklage ist gegen den Käufer der Erbschaft und nicht gegen den Verkäufer zu richten (die gegenteilige Meinung von Wolff in Klang 2. Auflage V. Band S 1013 wird ausdrücklich ausgelehnt).Die Erbrechtsklage ist gegen den Käufer der Erbschaft und nicht gegen den Verkäufer zu richten (die gegenteilige Meinung von Wolff in Klang 2. Auflage römisch fünf. Band S 1013 wird ausdrücklich ausgelehnt).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0007980
Dokumentnummer
JJR_19571023_OGH0002_0030OB00415_5700000_001