Rechtssatz RS0009818
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0009818
Geschäftszahl
1Ob739/76 (1Ob770/76)
Entscheidungsdatum
10.11.1976
Rechtssatz
Während die Mitbenützung des Luftraumes über dem öffentlichen Gut durch hineinragende Fensterflügel, Fahnenstangen und dgl seit jeher zu den sogenannten Anliegerrechten gehört, steht die Anbringung von Auslagekästen oder Verkaufsautomaten über dem öffentlichen Gut dem Gemeingebrauch an dem dadurch in Anspruch genommenen Luftraum dauernd im Weg.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0009818
Dokumentnummer
JJR_19761110_OGH0002_0010OB00739_7600000_001