Rechtssatz RS0009878
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0009878
Geschäftszahl
1Ob14/72; 7Ob508/82
Entscheidungsdatum
11.02.1982
Rechtssatz
Wenn auch an einer auf einer später geteilten Liegenschaft befindlichen Heizungsanlage vom Eigentum an der Liegenschaft unabhängige Sonderrechte bestehen können, so teilt der selbständige Bestandteil, wenn an ihm ein solches Sonderrechtsverhältnis nicht besteht, das rechtliche Schicksal der Hauptsache ( Klang in Klang 2. Auflage II, 14 ).Wenn auch an einer auf einer später geteilten Liegenschaft befindlichen Heizungsanlage vom Eigentum an der Liegenschaft unabhängige Sonderrechte bestehen können, so teilt der selbständige Bestandteil, wenn an ihm ein solches Sonderrechtsverhältnis nicht besteht, das rechtliche Schicksal der Hauptsache ( Klang in Klang 2. Auflage römisch zwei, 14 ).
Entscheidungstexte
- 1 Ob 14/72
Entscheidungstext OGH 15.03.1972 1 Ob 14/72
MietSlg 24042 = SZ 45/29
- 7 Ob 508/82
Entscheidungstext OGH 11.02.1982 7 Ob 508/82
nur: So teilt der selbständige Bestandteil, wenn an ihm ein solches Sonderrechtsverhältnis nicht besteht, das rechtliche Schicksal der Hauptsache ( Klang in Klang 2. Auflage II, 14 ). (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0009878
Dokumentnummer
JJR_19720315_OGH0002_0010OB00014_7200000_001