Rechtssatz RS0009885
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0009885
Entscheidungsdatum
20.11.2012
Norm
ABGB §297 A
ABGB §300 D
GBG §1
HfKD über Keller - Grundbücher allg
Rechtssatz
Die Begründung von abgesonderten Eigentum an Kellern (die nicht der Fundierung eines der Erdoberfläche errichteten Gebäudes dienen), ist noch möglich und nicht auf Niederösterreich beschränkt.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 6/80
Entscheidungstext OGH 09.09.1980 5 Ob 6/80
Veröff: SZ 53/109 = EvBl 1981/18 S 73 = JBl 1981,266
- 1 Ob 513/93
Entscheidungstext OGH 22.03.1993 1 Ob 513/93
Auch; Veröff: SZ 66/38 = NZ 1994,15
- 5 Ob 99/09h
Entscheidungstext OGH 09.06.2009 5 Ob 99/09h
Vgl; Beisatz: Unter der Oberfläche einer Liegenschaft befindliche, nicht als Fundament eines Gebäudes dienende Presshäuser, Keller und auch Tiefgaragen können als selbstständige unbewegliche Sachen gesehen und als eigene Grundbuchskörper behandelt werden. (T1); Beisatz: Seit 1. Jänner 2009 ist die Sonderrechtsfähigkeit von unterirdischen Räumen nach § 300 ABGB idF BGBl I 100/2008 zu beurteilen. Mit § 300 ABGB nF soll die durch das Hofkanzleidekret bewirkte Rechtslage über den 31.Dezember2009 hinaus aufrecht erhalten werden. (T2); Beisatz: Eine selbstständige Verbücherung ist nur möglich, wenn der Keller-von bloßen Hilfseinrichtungen wie Entlüftungsschächten abgesehen - nicht über die Oberfläche des Grundstücks hinausragt. (T3); Bem: Hier: Eignung eines Poternengewölbes zum selbstständigen Rechtsobjekt wegen seiner baulichen Einheit mit einem Gebäude über der Erdoberfläche verneint. (T4)
- 5 Ob 160/12h
Entscheidungstext OGH 20.11.2012 5 Ob 160/12h
Vgl auch; Beis ähnlich wie T2
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0009885
Zuletzt aktualisiert am
10.07.2025
Dokumentnummer
JJR_19800909_OGH0002_0050OB00006_8000000_003