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Entscheidung 5 Ob 160/12h×

Entscheidung 5 Ob 160/12h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0009863 Rechtssatz 19.03.1964Zivilrecht
Keller unter fremden Grund.
RS0009882 Rechtssatz 09.09.1980Zivilrecht
Das Hofkanzlei-Dekret 1832 über Keller-Grundbücher ist nicht auf Keller von Weinbauern und Biererzeugern beschränkt, sondern auch auf Tiefgaragen anwendbar. Auch an ihnen kann selbständiges Kellereigentum begründet werden.
RS0009885 Rechtssatz 09.09.1980Zivilrecht
Die Begründung von abgesonderten Eigentum an Kellern (die nicht der Fundierung eines der Erdoberfläche errichteten Gebäudes dienen), ist noch möglich und nicht auf Niederösterreich beschränkt.
RS0009887 Rechtssatz 22.03.1993Zivilrecht
a) Vom Grundsatz "superficies solo cedit" trifft das Gesetz gewichtige Ausnahmen, an die es entweder selbst davon abweichende Rechtsfolgen knüpft (zB § 418 dritter Satz ABGB) oder doch durch Parteienvereinbarung abweichende Rechtsfolgen knüpfen lässt (zB Ke …
RS0009888 Rechtssatz 09.09.1980Zivilrecht
Ist ein Keller, an dem Kellereigentum begründet werden soll, erst nach der Grundbuchsanlegung entstanden, ist zum Zweck der Verbücherung das Verfahren zur Richtigstellung des Grundbuches einzuleiten ( hier: Tiefgarage ).
RS0009893 Rechtssatz 25.09.1968Zivilrecht
Ein unter fremden Grund und Boden befindlicher Keller kann selbstständiges Rechtsobjekt sein (so auch EvBl 1964 Nr 260). Hiezu genügt die Feststellung, dass er nur von einem anderen Grundstück aus zugänglich ist, nicht. Es kommt darauf an, durch welche baul …
RS0042059 Rechtssatz 17.10.1978Zivilrecht
Die Entscheidung eines funktionell unzuständigen Gerichtes ist als nichtig aufzuheben (hier hatte das Rekursgericht die zur Frage der sachlichen Zuständigkeit ergangene Entscheidung des Erstgerichtes zu überprüfen und war für eine nun erforderliche, aber no …
RS0049656 Rechtssatz 16.05.1951Zivilrecht
In Angelegenheiten des AllgGAG gelten die Grundsätze des Verfahrens Außerstreitsachen.
RS0049674 Rechtssatz 31.01.1989Zivilrecht
Der Beschluß des OLG nach § 35 Abs 1 AllgGAG zählt nicht zu den in § 62 taxativ aufgezählten Beschlüssen und unterliegt daher keiner Anfechtung (hier: Festsetzung des Stichtages gemäß § 30 Abs 3 AllgGAG).
RS0052890 Rechtssatz 13.06.1995Zivilrecht
Das öffentliche Gut und das Gemeindegut sind nur auf Antrag in das Grundbuch aufzunehmen, wobei zur Antragstellung die zur privatrechtlichen Verfügung über die Liegenschaft berufene öffentliche Stelle sowie jeder berechtigt ist, dem an ihr ein Recht zusteht …
RS0115201 Rechtssatz 24.04.2001Zivilrecht
Entscheidet ein Rekursgericht über den Rekurs gegen einen nicht abgesondert anfechtbaren Beschluss meritorisch statt ihn als unzulässig zurückzuweisen, ist diese Entscheidung mangels funktioneller Zuständigkeit mit Nichtigkeit behaftet.
RS0115571 Rechtssatz 10.07.2001Zivilrecht
Die Einbücherung öffentlichen Gutes setzt gemäß § 1 Abs 2 AllgGAG iVm § 65 Abs 1 AllgGAG (jedenfalls in Kärnten) einen Antrag der zur privatrechtlichen Verfügung über die Liegenschaft berufenen öffentlichen Stelle (oder einer Person, der ein verbücherungsfä …