Rechtssatz RS0010161
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0010161
Entscheidungsdatum
31.08.1984
Rechtssatz
Unter der " Anlage " von Werken ( § 413 ABGB ) ist nicht nur deren Errichtung, sondern auch deren Entfernung ( hier: Zuschütten eines Werkskanals ) zu verstehen, wenn dadurch bestandene Rechte verletzt werden; hiezu gehören auch Fischereirechte.Unter der " Anlage " von Werken ( Paragraph 413, ABGB ) ist nicht nur deren Errichtung, sondern auch deren Entfernung ( hier: Zuschütten eines Werkskanals ) zu verstehen, wenn dadurch bestandene Rechte verletzt werden; hiezu gehören auch Fischereirechte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0010161
Dokumentnummer
JJR_19840831_OGH0002_0010OB00013_8400000_001