Rechtssatz RS0010512
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0010512
Entscheidungsdatum
11.07.1990
Rechtssatz
Bau, Erweiterung, Verbesserung und Reparatur von Straßen gehören dort und solange die Verkehrsbedürfnisse dies erfordern, zu den "örtsüblichen Verhältnisse". Allerdings ist bei den Arbeitsmethoden und -zeiten in Fremdenverkehrsgegenden auf Nacht- und Wochenendruhe Rücksicht zu nehmen ( Wörthersee-Autobahn ).
Entscheidungstexte
- 5 Ob 120/70
Entscheidungstext OGH 26.08.1970 5 Ob 120/70
EvBl 1971/16 S 41 = JBl 1971,571 = SZ 43/139
- 5 Ob 599/83
Entscheidungstext OGH 28.06.1983 5 Ob 599/83
auch; Beisatz: Die bei großen Straßenvorhaben auftretenden Lärm-,
Staub-, und Bodenerschütterungsimmissionen gehen in der Regel
beträchtlich über das Maß hinaus, das normalerweise durch die in dem
betreffenden Raum bei der üblichen Grundstücksnutzung hervorgerufenen
Immissionen gleicher Art üblich und zu dulden ist. (T1)
Anm: Änderung der versehentlich ein zweites Mal vergebenen Beisatznummer (T2) auf (T1) - Juli 2023
- 3 Ob 534/90
Entscheidungstext OGH 11.07.1990 3 Ob 534/90
nur: Bau, Erweiterung, Verbesserung und Reparatur von Straßen gehören
dort und solange die Verkehrsbedürfnisse dies erfordern, zu den
"örtsüblichen Verhältnisse". (T2)
Anm: SZ 63/133
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0010512
Zuletzt aktualisiert am
14.07.2023
Dokumentnummer
JJR_19700826_OGH0002_0050OB00120_7000000_001