Rechtssatz RS0010766
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0010766
Entscheidungsdatum
08.07.1993
Rechtssatz
Treuhandabreden sind im Zweifel als Aufträge zu beurteilen und unterliegen daher § 36 IPRG ( hier: Anwendung von Schweizer Recht, weil der Rechtsanwalt, dem die Garantiebeschaffung treuhändig überantwortet wurde, in der Schweiz seinen gewöhnlichen Aufenthalt und Kanzleisitz hat ).Treuhandabreden sind im Zweifel als Aufträge zu beurteilen und unterliegen daher Paragraph 36, IPRG ( hier: Anwendung von Schweizer Recht, weil der Rechtsanwalt, dem die Garantiebeschaffung treuhändig überantwortet wurde, in der Schweiz seinen gewöhnlichen Aufenthalt und Kanzleisitz hat ).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0010766
Dokumentnummer
JJR_19930708_OGH0002_0080OB00587_9300000_001