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Rechtssatz RS0010951×

Rechtssatz RS0010951

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0010951

Geschäftszahl

1Ob701/77; 5Ob521/81

Entscheidungsdatum

17.02.1981

Rechtssatz

Die eigenmächtige Verbringung beweglicher Sachen von der gemeinsamen Liegenschaft, zu deren Bewirtschaftung sie bis dahin dienten, auf eine anderes Anwesen schließt ihre widmungsgemäße Verwendung im bisherigen Standort durch die dort wohnhaften Miteigentümer. Der verletzte Eigentümer ist berechtigt die Beseitigung der durch den eigenmächtigen Eingriff geschaffenen rechtswidrigen Veränderung durch Wiederherstellung des früheren Zustandes zu verlangen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 701/77
    Entscheidungstext OGH 26.04.1978 1 Ob 701/77
    Veröff: SZ 51/56
  • 5 Ob 521/81
    Entscheidungstext OGH 17.02.1981 5 Ob 521/81
    vgl auch; Beisatz: Kein widerrechtlicher Eingriff in das Gebrauchsrecht durch Behinderung, Heu von einer zum Landwirtschaftsbetrieb gehörigen Wiese dem gemeinsamen Landwirtschaftsbetrieb zu entziehen, wenn es sich dabei um Selbsthilfe gegen einen eigenmächtigen und rechtswidrigen Versuch der Änderung des nur gemeinsamzustehenden Bewirtschaftungsrechtes handelt. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0010951

Im RIS seit

26.04.1978

Zuletzt aktualisiert am

05.05.2023

Dokumentnummer

JJR_19780426_OGH0002_0010OB00701_7700000_003