Rechtssatz RS0010964
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0010964
Entscheidungsdatum
22.11.1978
Rechtssatz
Der Käufer dem die Liegenschaft übergeben wurde, dessen Eigentum aber noch nicht im Grundbuch einverleibt wurde, kann Ersatzansprüche für Schäden an der gekauften Liegenschaft, die er selbst zu tragen hatte, gegen den Schädiger im eigenen Namen einklagen; er gilt als unmittelbar Geschädigter.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0010964
Dokumentnummer
JJR_19781122_OGH0002_0010OB00033_7800000_002