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Rechtssatz RS0011046

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0011046

Geschäftszahl

6Ob600/83

Entscheidungsdatum

08.09.1983

Rechtssatz

Ist im rk Urteil des Vorprozesses festgestellt, daß das Vorkaufsrecht des Vorkaufsberechtigten erloschen ist, und wurden Vorkaufsberechtigter und Vorkaufsverpflichteter auch schuldig erkannt, die Einverleibung des Eigentumsrechtes zugunsten des Vorkaufsberechtigten zu unterlassen, so ist die dennoch erfolgte Einverleibung des Eigentumsrechtes für den Vorkaufsberechtigten, wenngleich sie noch vor Rechtskraft dieses Urteiles erfolgte, rechtswidrig. Den Vorkaufsberechtigten ist auch ein Verschulden anzulasten, weil er trotz eines gegen ihn anhängigen Verfahrens auf Unterlassung der Eigentumseinverleibung diese noch vor rk Entschädigung des Verfahrens bewirkt hat.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 600/83
    Entscheidungstext OGH 08.09.1983 6 Ob 600/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0011046

Dokumentnummer

JJR_19830908_OGH0002_0060OB00600_8300000_002