Rechtssatz RS0011267
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0011267
Entscheidungsdatum
02.05.1990
Rechtssatz
Um als gutgläubig iS des § 443 ABGB angesehen werden zu können, darf sich der Erwerb einer Liegenschaft - deren Grundbuch auf automationsunterstützte Datenverarbeitung umgestellt ist - mit einer Grundbuchsabschrift oder einer Grundbuchseinsicht bei Gericht über den aufrechten Grundbuchstand allein nicht zufrieden geben, sondern muß sowohl für seine ( dienende ) wie auch für die herrschende Liegenschaft die gelöschten Eintragungen einsehen.Um als gutgläubig iS des Paragraph 443, ABGB angesehen werden zu können, darf sich der Erwerb einer Liegenschaft - deren Grundbuch auf automationsunterstützte Datenverarbeitung umgestellt ist - mit einer Grundbuchsabschrift oder einer Grundbuchseinsicht bei Gericht über den aufrechten Grundbuchstand allein nicht zufrieden geben, sondern muß sowohl für seine ( dienende ) wie auch für die herrschende Liegenschaft die gelöschten Eintragungen einsehen.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 515/90
Entscheidungstext OGH 02.05.1990 1 Ob 515/90
EvBl 1990/141 S 738 = JBL 1991,446 ( Hoyer(Pfersmann ) = SZ 63/73
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0011267
Dokumentnummer
JJR_19900502_OGH0002_0010OB00515_9000000_002