Rechtssatz RS0011300
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0011300
Entscheidungsdatum
07.10.2003
Norm
ABGB §447
KWG 1979 §18
Rechtssatz
Ein als Kaution hingegebenes Sparbuch ist ein regelmäßiges Pfand (§ 296 EO), das der Pfandnehmer nicht durch Aufrechnung, sondern nur durch Behebung des Guthabens verwerten kann. Bis dahin bleibt der Verpfänder Eigentümer. Der Gläubiger ist allerdings nur Zug um Zug gegen Tilgung der Schuld zur Rückstellung der Pfandsache verpflichtet (§ 469 ABGB).Ein als Kaution hingegebenes Sparbuch ist ein regelmäßiges Pfand (Paragraph 296, EO), das der Pfandnehmer nicht durch Aufrechnung, sondern nur durch Behebung des Guthabens verwerten kann. Bis dahin bleibt der Verpfänder Eigentümer. Der Gläubiger ist allerdings nur Zug um Zug gegen Tilgung der Schuld zur Rückstellung der Pfandsache verpflichtet (Paragraph 469, ABGB).
Entscheidungstexte
- 4 Ob 558/88
Entscheidungstext OGH 14.06.1988 4 Ob 558/88
Veröff: SZ 61/146 = JBl 1988,721 = EvBl 1989/38 S 145 = NZ 1990,67
- 6 Ob 69/97h
Entscheidungstext OGH 24.04.1997 6 Ob 69/97h
nur: Ein als Kaution hingegebenes Sparbuch ist ein regelmäßiges Pfand (§ 296 EO), das der Pfandnehmer nicht durch Aufrechnung, sondern nur durch Behebung des Guthabens verwerten kann. (T1)
- 6 Ob 244/00a
Entscheidungstext OGH 26.04.2001 6 Ob 244/00a
Vgl; nur T1; Beisatz: Hier: unregelmäßiges Pfand (Das Sparbuch wurde von der Bank als Pfandnehmer selbst angelegt; diese konnte jederzeit über die dem Sparbuch gutgebuchte Spareinlage verfügen, ohne dass es der Mitwirkung des Pfandbestellers bedurfte.) (T2)
- 5 Ob 179/03i
Entscheidungstext OGH 07.10.2003 5 Ob 179/03i
Auch; nur: Der Gläubiger ist allerdings nur Zug um Zug gegen Tilgung der Schuld zur Rückstellung der Pfandsache verpflichtet (§ 469 ABGB). (T3); Beisatz: Will der Pfandbesteller schon vorher das Pfand zurück, so muss er zumindest die Befriedigung des Gläubigers anbieten. (T4)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0011300
Dokumentnummer
JJR_19880614_OGH0002_0040OB00558_8800000_002