Rechtssatz RS0011415
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0011415
Entscheidungsdatum
17.12.2007
Rechtssatz
Für verbücherte Liegenschaften gilt nicht § 456 ABGB, sondern der Vertrauensgrundsatz. Wie die anderen bücherlichen Rechtes kann die Hypothek im Vertrauen auf das Grundbuch gültig erworben werden, wenn das Recht des Vormanns ungültig eingetragen oder erloschen ist.Für verbücherte Liegenschaften gilt nicht Paragraph 456, ABGB, sondern der Vertrauensgrundsatz. Wie die anderen bücherlichen Rechtes kann die Hypothek im Vertrauen auf das Grundbuch gültig erworben werden, wenn das Recht des Vormanns ungültig eingetragen oder erloschen ist.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 13/86
Entscheidungstext OGH 30.04.1986 3 Ob 13/86
SZ 59/75
- 5 Ob 324/00h
Entscheidungstext OGH 15.05.2001 5 Ob 324/00h
nur: Für verbücherte Liegenschaften gilt der Vertrauensgrundsatz. Wie die anderen bücherlichen Rechtes kann die Hypothek im Vertrauen auf das Grundbuch gültig erworben werden, wenn das Recht des Vormanns ungültig eingetragen oder erloschen ist. (T1)
- 8 Ob 105/07k
Entscheidungstext OGH 17.12.2007 8 Ob 105/07k
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0011415
Dokumentnummer
JJR_19860430_OGH0002_0030OB00013_8600000_002