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Rechtssatz RS0011816

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0011816

Geschäftszahl

5Ob143/92

Entscheidungsdatum

13.10.1992

Rechtssatz

An einer ideellen Liegenschaftshälfte darf ein Wohnungsrecht nicht eingetragen werden; dieser Zustand darf auch nicht dadurch herbeigeführt werden, daß das seinerzeit ob der ganzen Liegenschaft einverleibte Wohnungsrecht nun ob einer Liegenschaftshälfte gelöscht wird; da aber zugunsten eines Miteigentümers eine Dienstbarkeit an der ganzen gemeinschaftlichen Sache begründet werden kann, steht ein Eigentumserwerb an einer Liegenschaftshälfte der Aufrechterhaltung der Einverleibung des Wohnungsrechtes an der ganzen Liegenschaft nicht entgegen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 143/92
    Entscheidungstext OGH 13.10.1992 5 Ob 143/92

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0011816

Dokumentnummer

JJR_19921013_OGH0002_0050OB00143_9200000_002