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Rechtssatz RS0011829

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0011829

Geschäftszahl

7Ob622/79

Entscheidungsdatum

05.07.1979

Rechtssatz

Überlassen die gleichteiligen Miteigentümer als Ehegatten dem Sohn bestimmte Räumlichkeiten auf der Liegenschaft zeitlich beschränkt zur allerdings vererblichen Benützung gegen ausgedinge ähnliche Gegenleistungen, ist da keine Benützungsregelung der Teilhaber iS Paragraph 828, ABGB und kein Wohnrecht, sondern ein gemischter Vertrag, bei dem die Elemente des Bestandvertrages überwiegen. Als Dauerschuldverhältnis kann es vorzeitig gelöst werden, wenn ein gedeihliches Zusammenleben der Vertragspartner nicht mehr möglich ist.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 622/79
    Entscheidungstext OGH 05.07.1979 7 Ob 622/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0011829

Dokumentnummer

JJR_19790705_OGH0002_0070OB00622_7900000_001