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Rechtssatz RS0011892

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0011892

Geschäftszahl

7Ob24/72

Entscheidungsdatum

05.04.1972

Rechtssatz

Vermächtnis eines Wohnungsrechtes in einem Haus, dessen ein Miteigentümer Fremder iS des Paragraph 662, ABGB ist: Es handelt sich um das Vermächtnis einer fremden Sache. Ein solches setzt aber, um gültig zu sein, voraus, daß der Erblasser die danach notwendige Verschaffung ausdrücklich anordnete. Der Mangel dieses Erfordernisses und damit die Ungültigkeit des Vermächtnisses selbst werden nicht dadurch behoben, daß hinterher die Notwendigkeit der Verschaffung fortfällt, etwa weil der Bedachte den fremden Anteil mittlerweile auf andere Weise erworben hat oder dieser ihm vom darüber Verfügungsberechtigten zur unentgeltlichen Übernahme angeboten wird.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 24/72
    Entscheidungstext OGH 05.04.1972 7 Ob 24/72
    MietSlg 24039

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0011892

Dokumentnummer

JJR_19720405_OGH0002_0070OB00024_7200000_001