Rechtssatz RS0013217
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0013217
Entscheidungsdatum
28.08.1975
Rechtssatz
Keine Aufwertung eines vertraglich vereinbarten Benützungsentgeltes, wenn dieses Geldsummenschuld ist. Der Umstand, daß zufolge einer nach der Benützungsvereinbarung erfolgten Änderung der Bestimmungen auf dem Gebiete des Mietenrechtes bei freier Verfügbarkeit der vom Miteigentümer benützten Wohnung diese besser verwertet werden könnte, begründet keinen Aufwertungsanspruch.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0013217
Dokumentnummer
JJR_19750828_OGH0002_0060OB00094_7500000_001