Rechtssatz RS0013222
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0013222
Entscheidungsdatum
03.04.1975
Rechtssatz
Der Anspruch des einzelnen Teilhabers auf Mitwirkung des ausgeschlossenen Miteigentümers zur Herstellung des von ihm zuerst hintertriebenen, dem Ausschließungsurteil entsprechenden Zustandes ist seinem Wesen nach unteilbar und kann darum auch von jedem Teilhaber geltend gemacht werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0013222
Zuletzt aktualisiert am
11.08.2008
Dokumentnummer
JJR_19750403_OGH0002_0070OB00013_7500000_002