Rechtssatz RS0013402
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0013402
Geschäftszahl
5Ob61/75 (5Ob62/75); 7Ob724/77; 5Ob46/81
Entscheidungsdatum
01.12.1981
Rechtssatz
Ein Vertrag, mit dem das Miteigentum an einer Liegenschaft erworben wird, ist nicht an eine bestimmte Form gebunden, wenn er ohne Zusammenhang mit einem Wohnungseigentumsvertrag oder vor der Begründung von Wohnungseigentum geschlossen wird ( JBl 1969,216 ).
Entscheidungstexte
- 5 Ob 61/75
Entscheidungstext OGH 29.04.1975 5 Ob 61/75
Veröff: MietSlg 27561
- 7 Ob 724/77
Entscheidungstext OGH 12.01.1978 7 Ob 724/77
Veröff: MietSlg 30553
- 5 Ob 46/81
Entscheidungstext OGH 01.12.1981 5 Ob 46/81
Vgl auch; nur: Ein Vertrag, mit dem das Miteigentum an einer Liegenschaft erworben wird, ist nicht an eine bestimmte Form gebunden, wenn er vor der Begründung von Wohnungseigentum geschlossen wird. (T1) Beisatz: Es besteht in diesem Stadium grundsätzlich auch keine Verpflichtung zur Unterfertigung einer Urkunde, die bloß den mündlich zustandegekommenen Vertrag wiedergibt. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0013402
Dokumentnummer
JJR_19750429_OGH0002_0050OB00061_7500000_002