Rechtssatz RS0013753
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0013753
Entscheidungsdatum
30.03.1999
Rechtssatz
Aus der Bestellung eines Verwalters zum Bevollmächtigten kann nicht geschlossen werden, daß sich der Geschäftsherr der rechtlichen Fähigkeit begeben hätte, auch selbst wirksame Verträge abzuschließen, mag damit allenfalls auch eine Verletzung der ihm gegenüber dem Bevollmächtigten aus dem zwischen ihnen bestehenden Vertrag obliegenden Verpflichtungen verbunden sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0013753
Dokumentnummer
JJR_19840327_OGH0002_0020OB00609_8300000_001