Rechtssatz RS0013910
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0013910
Entscheidungsdatum
07.11.1985
Rechtssatz
Besondere Vertragsgestaltungen im Rahmen der grundsätzlichen Vertragsfreiheit liegen in jenen Fällen nahe, in denen ein Unternehmer seinen Betrieb dadurch ergänzt, daß er einem anderen Gewerbsmann in den eigenen Räumen die Ausübung eines anderen Gewerbes gestattet ( zB: Theaterbuffet ). Keine Anwendung der Mieterschutzbestimmungen, wenn die Elemente des Bestandvertrages vollkommen untergeordnete Bedeutung haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0013910
Dokumentnummer
JJR_19851107_OGH0002_0070OB00562_8500000_001