Rechtssatz RS0013927
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0013927
Entscheidungsdatum
10.12.1987
Rechtssatz
Die Verletzung einer Nebenpflicht ( Vorbereitungspflicht ) durch verspätete Herstellung der Grundbuchsordnung durch Verbücherung eines Parifizierungsbescheides rechtfertigt den Rücktritt vom Hauptvertrag über den Kauf von Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft nicht, wenn sie die Erbringung der Hauptleistung weder verzögerte noch gefährdete; das ist der Fall, wenn im Zeitpunkt der Erfüllung der Nebenpflicht ein verbücherungsfähiger Vertrag noch gar nicht errichtet war.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 703/84
Entscheidungstext OGH 14.11.1984 1 Ob 703/84
Veröff: RZ 1986/23 S 62 = SZ 57/175
- 6 Ob 680/87
Entscheidungstext OGH 10.12.1987 6 Ob 680/87
Vgl; nur: Die Verletzung einer Nebenpflicht rechtfertigt den Rücktritt vom Hauptvertrag über den Kauf einer Liegenschaft nicht, wenn sie die Erbringung der Hauptleistung weder verzögerte noch gefährdete. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0013927
Dokumentnummer
JJR_19841114_OGH0002_0010OB00703_8400000_001