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Rechtssatz RS0014187

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0014187

Geschäftszahl

6Ob508/82

Entscheidungsdatum

27.01.1982

Rechtssatz

Findet ein ständig sich wiederholender Leistungsaustausch statt, ist es eher gerechtfertigt, als bei einer ratenweise abzustattenden Geldschuld im Zielschuldverhältnis, in einer regelmäßig und länger geübten Entgegennahme geringerer als der vertraglich geschuldeten Geldzahlungen für eine fortgesetzt erbrachte Gegenleistung einen Verzicht des Gläubigers auf das für vergangene Perioden nicht eingeforderte Teilentgelt anzunehmen.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 508/82
    Entscheidungstext OGH 27.01.1982 6 Ob 508/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0014187

Dokumentnummer

JJR_19820127_OGH0002_0060OB00508_8200000_001