Rechtssatz RS0014318
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0014318
Entscheidungsdatum
13.10.1983
Rechtssatz
Kennt die Übernehmerin einer Gastwirtschaft den Inhalt des von ihrer Vorgängerin abgeschlossenen Bierlieferungsvertrages und erfüllt sie diesen Vertrag acht Jahre hindurch "ordnungsgemäß und klaglos", dann ist davon auszugehen, daß die Übernehmerin und die Brauerei diesen Bierlieferungsvertrag auch zur Grundlage ihrer gegenseitigen rechtlichen Beziehungen machten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0014318
Dokumentnummer
JJR_19831013_OGH0002_0060OB00694_8300000_001