Rechtssatz RS0014445
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0014445
Geschäftszahl
4Ob513/79; 7Ob708/81; 1Ob627/92; 9Ob24/03z; 6Ob68/12m; 6Ob12/21i
Entscheidungsdatum
18.02.2021
Norm
ABGB §863 FIII
MG §21 Abs1 A4
Rechtssatz
Die ausdrückliche Annahme der außergerichtlichen Aufkündigung des Mieters betreffend ein den Kündigungsbeschränkungen des Mietengesetzes unterliegendes Bestandverhältnis durch den Vertragspartner kann im Einzelfall durchaus zu einer schlüssigen ( § 863 ABGB ) Parteienvereinbarung über eine einvernehmliche Auflösung des Bestandverhältnisses führen ( MietSlg 21617 ).Die ausdrückliche Annahme der außergerichtlichen Aufkündigung des Mieters betreffend ein den Kündigungsbeschränkungen des Mietengesetzes unterliegendes Bestandverhältnis durch den Vertragspartner kann im Einzelfall durchaus zu einer schlüssigen ( Paragraph 863, ABGB ) Parteienvereinbarung über eine einvernehmliche Auflösung des Bestandverhältnisses führen ( MietSlg 21617 ).
Entscheidungstexte
- 4 Ob 513/79
Entscheidungstext OGH 12.11.1979 4 Ob 513/79
- 7 Ob 708/81
Entscheidungstext OGH 01.10.1981 7 Ob 708/81
nur: Die ausdrückliche Annahme der außergerichtlichen Aufkündigung betreffend ein den Kündigungsbeschränkungen des Mietengesetzes unterliegendes Bestandverhältnis durch den Vertragspartner kann im Einzelfall durchaus zu einer schlüssigen ( § 863 ABGB ) Parteienvereinbarung über eine einvernehmliche Auflösung des Bestandverhältnisses führen. (T1); Beisatz: Da ein solcher Dissolutionsvertrag den Verzicht des Mieters auf den ihm nach den Mietengesetz gewährten Kündigungsschutz in sich schließt, sind an das von ihm zu fordernde konkludente Verhalten strenge Anforderungen zu stellen. (T2) Veröff: MietSlg 33142
- 1 Ob 627/92
Entscheidungstext OGH 26.11.1992 1 Ob 627/92
Vgl auch; Veröff: SZ 65/154
- 9 Ob 24/03z
Entscheidungstext OGH 02.04.2003 9 Ob 24/03z
Vgl auch; Beisatz: Die vom Vermieter akzeptierte Zurückstellung des Schlüssels zum Bestandobjekt kann bei Hinzutreten bestimmter Umstände die Annahme einer (konkludenten) Auflösung des Bestandverhältnisses rechtfertigen. (T3)
- 6 Ob 68/12m
Entscheidungstext OGH 24.05.2012 6 Ob 68/12m
Vgl auch; Beisatz: Hier: Schlüssige Auflösung des Bestandvertrags durch Rückgabe der Schlüssel, Übergabe des Bestandobjekts, ausdrückliche Vereinbarung über die Abgeltung von Schäden und Benützung von Teilen des von der Mieterin geräumten Lagerplatzes durch die Vermieterin - keine grobe Fehlbeurteilung. (T4)
- 6 Ob 12/21i
Entscheidungstext OGH 18.02.2021 6 Ob 12/21i
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0014445
Zuletzt aktualisiert am
06.04.2021
Dokumentnummer
JJR_19791112_OGH0002_0040OB00513_7900000_001