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Entscheidung 6 Ob 12/21i×

Entscheidung 6 Ob 12/21i

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0014332 Rechtssatz 26.11.1992Zivilrecht
Die außergerichtliche Aufkündigung ist als Angebot zu einvernehmlicher Vertragsauflösung zu verstehen. Die schlüssige Annahme eines solchen Angebots setzt aber voraus, dass der Vermieter ein Verhalten an den Tag gelegt hat, das bei Berücksichtigung aller Um …
RS0014397 Rechtssatz 26.11.1992Zivilrecht
Der Vermieter ist zur Zurückweisung einer formwidrigen Kündigung grundsätzlich nicht verpflichtet; sein Stillschweigen kann nur bei Vorliegen zureichender Gründe als Annahme der als Auflösungsangebot umgedeuteten außergerichtlichen Kündigung verstanden werd …
RS0014445 Rechtssatz 12.11.1979Zivilrecht
Die ausdrückliche Annahme der außergerichtlichen Aufkündigung des Mieters betreffend ein den Kündigungsbeschränkungen des Mietengesetzes unterliegendes Bestandverhältnis durch den Vertragspartner kann im Einzelfall durchaus zu einer schlüssigen ( § 863 ABGB …
RS0034015 Rechtssatz 07.11.1989Zivilrecht
Die Bestimmungen des MRG zugunsten des Mieters sind wegen des vom Gesetzgeber als typisch erachteten und ohne Berücksichtigung der besonderen Lage des Einzelfalls ausnahmslos anzunehmenden ökonomischen und sozialen Drucks im Zweifel stets als zwingend anzus …
RS0034044 Rechtssatz 16.02.1978Zivilrecht
Ein Verzicht auf die Rückforderung einer Ablöse ist nur bis zum Wegfall der Zwangslage des Mieters ausgeschlossen. Dieser Wegfall muss nicht immer schon durch die Unterfertigung des Mietvertrages bewirkt werden, er hängt vielmehr immer von den Umständen des …
RS0067213 Rechtssatz 27.09.1950Zivilrecht
Zulässigkeit der einverständlichen Vertragsauflösung, wenn sie nicht zur Umgehung des MG dienen soll.
RS0069473 Rechtssatz 15.07.1981Zivilrecht
Die Schutzvorschrift des § 23 Abs 2 MG ist keineswegs in dem Sinn zwingend, daß der Bestandnehmer den Bestandvertrag zum vereinbarten Zeitpunkt nicht oder nur nach gerichtlicher Aufkündigung beenden dürfe. Selbst eine während der Mietdauer übernommene Verpf …
RS0070053 Rechtssatz 09.11.1983Zivilrecht
§ 29 Abs 1 Z 3 und Abs 3 MRG schließen nicht aus, dass der Mieter vor Ablauf des Mietvertrages die Verpflichtung übernimmt, das Mietobjekt zu einem bestimmten Termin zu räumen und damit auf die ihm zustehenden Vorteile verzichtet. Die Absicht des Gesetzes g …
RS0070093 Rechtssatz 09.11.1983Zivilrecht
§ 29 MRG läßt die sich schon ergebenden allgemeinen Endigungsgründe (wie zB die einverständliche Auflösung) unberührt.
RS0081754 Rechtssatz 19.09.1995Zivilrecht
Ob durch die Annahme der Mietzinse von der Beklagten und die an sie gerichteten Mietzinsvorschreibungen schlüssig ein Mietvertrag zustandegekommen ist, ist eine Frage, die nur für den Einzelfall Bedeutung hat.
RS0113485 Rechtssatz 13.04.2000Zivilrecht
§ 29 MRG steht einer einverständlichen Auflösung des Mietverhältnisses nur entgegen, wenn der Mieter unter Druck steht; so ist ein Räumungsvergleich vor oder gleichzeitig mit dem Abschluss des Mietvertrages unwirksam. Im Übrigen ist aber die Vertragsfreihei …