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Rechtssatz RS0014454

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0014454

Geschäftszahl

14ObA62/87

Entscheidungsdatum

06.05.1987

Rechtssatz

Macht der AN nach Kündigung durch den AG schriftlich seinen Abfertigungsanspruch geltend, nimmt er aber am Tag des Einlangens die Arbeit wieder auf, läßt die Wiederaufnahme der Arbeit und das Stillschweigen über das Aufrechtbleiben der Forderung durch rund 3 Wochen nicht zweifelsfrei den Schluß zu, er habe auf die Auszahlung der gesetzlichen Abfertigung verzichtet und sein mit der Anrechnung der bisherigen Dienstzeit auf den Abfertigungsanspruch aus dem neuen Dienstverhältnis einverstanden. ( Hier: Paragraph 13, KV für Bauindustrie und Baugewerbe )

Entscheidungstexte

  • 14 ObA 62/87
    Entscheidungstext OGH 06.05.1987 14 ObA 62/87
    Veröff: WBl 1987,249 = ZAS 1988,126 ( Anderlingen )

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0014454

Dokumentnummer

JJR_19870506_OGH0002_014OBA00062_8700000_001